§ 87 Übergangsvorschriften
Stand: 27.02.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/87#abs-1 (1) Für das Verwaltungsverfahren gelten folgende Übergangsvorschriften:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/87#abs-2 (2) Für die Rechtsbehelfe und das gerichtliche Verfahren gelten folgende Übergangsvorschriften:
Wird zitiert von 52 Entscheidungen zu § 87 AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 10.03.2005 – A 2 K 12193/03Zitiert von 10
- VG Karlsruhe, 17.01.2005 – A 2 K 12256/03Zitiert von 5
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 – 11 S 283/05
- VG München, 03.04.2024 – M 30 K 23.32537
- VG Köln, 03.05.2024 – 22 K 7191/23.AZitiert von 1
- VG Karlsruhe, 25.03.2024 – A 8 K 1026/24Vorläufiger Rechtsschutz bei Ablehnung eines Asylfolgeantrags; Voraussetzungen für die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 59
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 03.07.2026 – 10 B 717/26.AZitiert von 1
- VG Düsseldorf, 18.02.2026 – 16 K 6809/23.A
- VG Köln, 10.12.2025 – 22 K 6119/23.AZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 87 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.02.2024 Ausfertigung
§ 87 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Februar 2024 (BGBl. I Nr. 54)
BGBl. 2024 I Nr. 54
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.